Das comcrypto MXG E-Mail-Gateway identifiziert, mit welchen Empfängern die qualifizierte Transportverschlüsselung möglich ist und wendet sie an.
Hendrik Nöll CTO
Der Begriff der „qualifizierten“ Transportverschlüsselung (qTLS) bedeutet im Kontext E-Mail die bestmögliche durch TLS erreichbare Absicherung einer E-Mail-Übertragung und soll eine Unterscheidung zur gewöhnlichen, im Regelfall unsicheren E-Mail-Transportverschlüsselung ermöglichen.
Der Begriff wurde definiert von der deutschen Datenschutzkonferenz (DSK) und erstmals verwendet in der Orientierungshilfe zur DSGVO-konformen E-Mail-Kommunikation, veröffentlicht im Mai 2020 (aktueller Stand: Juni 2021).
Bei Verwendung der qualifizierten Transportverschlüsselung werden auf Server-zu-Server-Ebene strikte TLS-Sicherheitsprüfungen angewendet, bevor E-Mails übertragen werden. Dies stellt sicher, dass auf dem Übertragungsweg durch öffentliche Netze keine Dritten in die Verschlüsselung involviert sind und Nachrichten nicht unbemerkt mitgelesen werden können (Schutz vor „Man-in-the-Middle“).
Für den E-Mail-Absender kann die qualifizierte Transportverschlüsselung eine geeignete technische Maßnahme zur Übertragung schützenswerter Daten (z.B. personenbezogener Daten) per E-Mail sein, selbst wenn diese Daten dem hohen Risiko zuzuordnen sind.
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Was im Kontext von E-Mail neu wirkt, ist in anderen Bereichen des Internets längst etabliert: In allen aktuellen Internet-Browsern kommt schon seit vielen Jahren ausschließlich die (qualifizierte) Transportverschlüsselung mit strikter TLS-Sicherheitsprüfung zum Einsatz, aber ohne sie dort so zu nennen.
Ohne die angewendeten Sicherheitsprüfungen, wie TLS-Zertifikatsprüfung und den Ausschluss unsicherer TLS-Verschlüsselungsalgorithmen und TLS-Protokollversionen, wären Online-Banking und Online-Shopping aus Sicherheitssicht vermutlich gar nicht möglich!
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Eine Transportverschlüsselung darf nach Definition der DSK „qualifiziert“ genannt werden, wenn drei ganz entscheidende Schritte durchgeführt werden, um die Sicherheit der E-Mail-Übertragung zu gewährleisten:
Wenn Empfänger-Systeme diese Sicherheitsbedingungen nicht erfüllen oder das Absende-System diese nicht prüft, kann nicht von einer „qualifizierten“ Transportverschlüsselung gesprochen werden. Dann besteht auch KEINE ausreichende Risikominderung für die Übertragung von personenbezogenen Daten mit hohen Risiken, stattdessen werden weitere oder andere technische Maßnahmen benötigt.
Nein, die qualifizierte Transportverschlüsselung genügt für einen praktikablen E-Mail-Prozess leider nicht als alleinige (statische) Sicherheitsmaßnahme.
Diese automatisierte Verknüpfung verschiedener Sicherheitstechnologien nennen wir adaptive Verschlüsselung.
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